Gut zu wissen

Selbstzweifel – nicht annehmen, was ist …

Selbstzweifel kennt jede(r) von uns: selbst die stabilste und ausgeglichenste Persönlichkeit kommt manchmal ins Zweifeln, ob er/sie eine bestimmte Aufgabe lösen kann, sich in einer Situation bewähren oder eine schwierige Zeit durchhalten kann. Er/sie zweifelt in diesem Moment an sich, durchsteht die Herausforderung und genießt den Erfolg und das gute Gefühl nach einer Bewährungsprobe…
So schaffen es viele Menschen, aber mindestens genauso viele kennen die nagenden Selbstzweifel davor, und das Flüchten vor der Situation. Fragen sind: werde ich es schaffen?
Bin ich gut/qualifiziert/schön/ klug u.v.m. genug, um es zu schaffen?

Muster – verändern, was ist …

Muster sind Verhaltensweisen, die einem Kind in einer oft verwirrenden Welt helfen, zurecht zu kommen und sich die Liebe und Zuneigung der Eltern zu sichern. Denn das ist das zentrale Bedürfnis eines jeden Kindes.
Muster sind sinnvoll, weil man nicht immer wieder neu darüber nachdenken muss, wie man sich verhalten soll, sondern sie versetzen uns in die Lage, schnell und automatisch zu reagieren.
Muster sind ökonomisch: …

Akzeptanz – annehmen, was ist …

Akzeptanz heißt: ich nehme etwas an, ohne „wenn“ und „aber“.
Ich akzeptiere Tatsachen, Wahrnehmungen und Gefühle, auch wenn es nicht meinen Erwartungen entspricht. Ich entscheide: ich lebe jetzt. Und nicht in der Vergangenheit. Wer ständig versucht, Vergangenes ungeschehen zu machen, zu analysieren oder zu rechtfertigen, hat keine Kapazitäten mehr frei für Neues. Wer sich ständig über Vergangenes ärgert, hat keine Energien mehr für Neues. Ärgern und Hinterhertrauern blockieren die Gegenwart, Loslassen setzt Energien frei für Neues.

Wie geht’s uns denn heute?

Gesetz zur psychischen Belastung am Arbeitsplatz

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, frühzeitig Maßnahmen zu ergreifen, um chronischen Erkrankungen vorzubeugen (§ 84 SGB IX). Bei der Beurteilung möglicher Gefährdungen sind explizit auch psychische Belastungen einbezogen (§ 5 ArbSchG). Arbeitnehmer dürfen Arbeitgebern auch eigene Vorschläge zum Gesundheitsschutz machen (§17 ArbSchG).

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